Erziehungspartnerschaft
Erziehungspartnerschaft meint die gemeinsame Verantwortung von Eltern, Lehrer/innen und Erzieher/innen für die Erziehung des jeweiligen Kindes. Sie realisiert sich in einem dynamischen Kommunikationsprozess, in einem Dialog. Die wechselseitige Öffnung von Familie und Kindertagesstätte bzw. Schule setzt gegenseitiges Vertrauen und Respekt voraus - Haltungen, die sich auch auf das Kind positiv auswirken: Erlebt das Kind, dass die Pädagog/innen seine Familie wertschätzen, wird es eher Selbstachtung entwickeln. Merkt es, dass seine Eltern die Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen respektieren, fördert dies den pädagogischen Bezug und die Lernmotivation.
Öffnung auf Seiten der Familie bedeutet, dass die Eltern über das Verhalten des Kindes in der Familie, ihre Lebenssituation, ihre Erziehungsziele und -methoden sprechen. Auf Seiten der Kindertagesstätte bzw. Schule geht es bei der Öffnung darum, den Alltag in der Institution für Familien durchschaubar zu machen. Die Eltern möchten wissen, wie normalerweise ein Tag abläuft, welche Erziehungsziele, -vorstellungen und -praktiken die Pädagog/innen haben und wie sie sich in schwierigen Situationen verhalten - z.B. gegenüber einem trotzenden oder aggressiven Kind. Auch wollen sie von dem entwicklungspsychologischen und pädagogischen Fachwissen und den Erfahrungen der Pädagog/innen profitieren. Vor allem aber wünschen sie Informationen darüber, wie sich ihr Kind in der Gruppe bzw. Klasse verhält, wie es sich entwickelt, welchen Lernfortschritt es macht und ob es Schwierigkeiten hat.
Erziehungspartnerschaft bedeutet aber nicht nur den Austausch von Informationen über Verhalten, Entwicklung und Erziehung des Kindes im jeweiligen System, sondern geht einen entscheidenden Schritt weiter: Eltern und Erzieher/innen bzw. Lehrer/innen versuchen, ihre Erziehungsziele, -methoden und -bemühungen aufeinander abzustimmen, den Erziehungsprozess gemeinsam zu gestalten und sich gegenseitig zu unterstützen. Erziehungspartnerschaft bewährt sich vor allem dann, wenn ein Kind verhaltensauffällig wird oder sprachgestört, entwicklungsverzögert bzw. behindert ist. Eltern und Pädagog/innen kooperieren dann miteinander, um die Probleme mit dem jeweiligen Kind zu bewältigen bzw. ihm zu helfen, seine Schwierigkeiten zu meistern.
Durch Erziehungspartnerschaft können Verbindung und Kontinuität zwischen den Lebensbereichen Familie und Schule bzw. Kindertagesstätte gewährleistet werden. Das Kind wird nicht nur in seiner "Ganzheit" gesehen (also wie es sich in allen Systemen verhält), sondern es kommt auch ein ganzheitliches Erziehungsprogramm zustande.
Je älter das Kind ist, umso mehr kann es in den Austausch zwischen Eltern und Pädagog/innen einbezogen werden. In vielen Ländern besteht auch die Möglichkeit, die Kooperation zwischen Familie und Kindertageseinrichtung bzw. Schule in einem Bildungs- und Erziehungsvertrag zu formalisieren. Ältere Schüler/innen werden bei dessen Erstellung eingebunden; sie unterschreiben ebenfalls den Vertrag.